Zwischen Veränderung und Sparen
13. Mai 2017
An der Kantonsratssitzung vom 4. Mai wurde über das neue Finanzhaushaltsgesetz debattiert. Vor allem die Abschreibung von dem Verwaltungsvermögen löste eine engagierte Diskussion aus. Da stellte sich die Frage ob das Verwaltungsvermögen in Zukunft wie bisher degressiv oder neu linear abgeschrieben werden soll. Bei einer linearen Abschreibung hätte ein Hochbauprojekt mit 3% pro Jahr abgeschrieben werden sollen. Das heisst, dass zum Beispiel ein Schulhaus erst nach 30 Jahren abgeschrieben worden wäre.
Jeder der eine Immobilie besitzt, weiss dass bereits ab 15 Jahren die ersten Sanierungskosten sich einstellen. Das würde eine doppelte Belastung geben. Zudem hätte eine lineare Abschreibung den Finanzhaushalt in den ersten Jahren besser aussehen lassen. Wir von der CVP haben uns von Anfang an für die Beibehaltung der degressiven Abschreibung eingesetzt. Was auch von den meisten Gemeinden gefordert wurde. Wir wollten, dass die Objekte vor allem während der Zeit wo die Verursacher im Amt sind, die Investitionen abgeschrieben werden. Eine lineare Abschreibung könnte auch verlocken übertriebene Projekte zu realisieren. Da die Belastung nicht so hoch gewesen wäre. Der Vorstoss von der CVP hatte eine breite Unterstützung im Rat gefunden.
Ein weiteres Geschäft im Kantonsrat war eine Motion von mehreren Exponenten der FDP, SVP, GLP und CVP. Sie verlangte die Abschaffung von der automatisierten Beförderung von gemeindlichen Lehrpersonen. Sie wollten das ändern wo man schon bei den Kantonalen Lehrkräfte und der Polizei versuchte. Die Beförderungsstufen sollten durch Mitarbeitergespräche ersetzt werden. Es war nicht verwunderlich, dass sich innerhalb einem Jahr sich die Argumente für eine Abschaffung nicht veränderten. In mehreren Kantonen hat man bereits versucht mit Mitarbeitergespräche diese Automatismen von Gehaltsklassen abzuschaffen. Mit wenig Erfolg, man kam wieder auf die Beförderungsstufen zurück. Die Leistungsbeurteilung von Lehrpersonen war schwer und hatte einen grossen Mehraufwand zu folge was wiederum mehr Personalkosten ausgelöst hatte. Auch hätte es einen Wettbewerb unter den Gemeinden ausgelöst und so die Finanzschwachen Gemeinden ins Abseits gestellt. Ihre Chancen wären gesunken beim Suchen von guten Lehrpersonal.
Replik zum Lesebrief von René Kryenbühl, Zuger Zeitung, 9. Mai 2017, S. 15.
Kantonsrat René Kryenbühl versucht, Ängste zu schüren, indem er mit nicht vergleichbaren Beträgen operiert, die angeblich auf die Prämienzahlenden der Gebäudeversicherung zukommen. Sie sind aus der Luft gegriffen und überzeichnet. Handfest hingegen ist die Notwendigkeit, eine zeitgemässe Aufsicht über die Gebäudeversicherung und eine strategische Steuerung ihrer steigenden finanziellen Verantwortlichkeiten zu installieren. Die Versicherungsprämien bleiben dabei unverändert tief. Darum sage ich überzeugt JA zum revidierten Gesetz.
Was mich aber ebenso stört, ist der Sonderaufwand für den Kanton und die Gemeinden für eine unnötig verlangte Volksabstimmung, den seine SVP provoziert hat. Wohlverstanden, es ist ihr gutes Recht, im Kantonsrat das Behördenreferendum zu ergreifen. Aber es bestand offenbar kein Interesse, ein Komitee gegen die Gesetzesreform zu bilden und gegen die Sache öffentlich einzustehen. Vermutlich hält man den Kampf für aussichtslos. Nun, diese Gedanken hätte sich die SVP früher machen müssen. Das hätte die Steuerzahlenden vor