Zum Zuger Planungs- und Baugesetz
9. November 2017
Mit der Annahme des schweizerischen Raumplanungsgesetzes und dem Gesetz über Zweitwohnungen erfordert es eine Anpassung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. An der Kantonsratssitzung vom 26. Oktober haben wir in der 1. Lesung über die Anträge debattiert. Von vorherein war allen klar, dass es viel zum Diskutieren geben wird.
Da die Meinungen von links bis rechts doch sehr auseinander gehen, wie zum Beispiel bei der Mehrwertabgabe. Die linke Seite hätte am liebsten möglichst viel geholt und die rechte Seite so wenig wie möglich. Dabei geht es bei diesem Gesetz vielmehr darum, dass wir sorge zu unseren Erholungs-, Grün- und Landwirtschaftsflächen halten. Es ist wichtig, bevor man sich mit diesem Geschäft auseinandersetzt, dass man sich die Frage stellt wie man zur Verdichtung steht. Für mich war von Anfang an klar, dass ich für verdichtetes Bauen bin.
Der Kanton Zug steht in den nächsten Jahren vor einer grossen Herausforderung. In den nächsten 25 Jahren, gemäss den Zahlen vom Bund, wird der Kanton Zug noch um weitere 30‘000 Einwohner wachsen. Das Ziel muss sein, dass nicht noch weitere Landflächen eingezont werden, aber der Kanton sich trotzdem weiter entwickeln kann. Wenn wir gegen die Verdichtung sind, stehen wir vor der Gefahr, dass die Wohnungspreise noch weiter steigen werden, da nicht mehr eingezont wird.
Das revidierte Gesetz gibt die Möglichkeit, dass man einzelne Personen enteignen kann. Das soll nur geschehen, wenn die/der Betroffene einen Realersatz oder eine Entschädigung bekommt. Zugegeben, das ist kein schöner Gedanke. Und ich hoffe auch, dass man sich immer vorher einig wird. Zudem sind mit den Vorschlägen der Kommission die Hürden sehr hoch gesteckt bis es soweit kommt. Aber man kann sich auch die Fragen stellen, ob eine einzelne Personen sich über das öffentliche Interesse, der Verdichtung, stellen kann. Diese Frage ist nicht einfach, aber ich glaube mit den heutigen Platzverhältnissen können wir uns etwas anderes nicht mehr leisten.